Landhaus Alte Scheune - Ihr Hotel und Restaurant in Frankfurt Nord
Willkommen in der Großstadt - willkommen in Nieder-Erlenbach

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungen

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1.        Geltungsbereich

a)  Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie z. B. Bankette, Seminare, Tagungen, etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen des Hotels.

b)  Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen, etc. sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

c)  Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2.        Vertragsabschluss, -partner, -haftung

a)  Der Veranstalter / Besteller erkennt mit seiner Unterschrift die vertraglichen Bestandteile und Leistungen in vollem Umfang an.

b)  Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach deren Ablauf die reservierten Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten.

c)  Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter für den Vertrag.

d)  Das Hotel haftet gesamtschuldnerisch für alle seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

3.        Leistungen, Preise, Zahlung

a)  Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.

b)  Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

c)  Die vereinbarten Leistungen schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 6 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %‚ erhöht werden.

d)  Rechnungen des Hotels sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. den entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

e)  Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt 50% des gebuchten Umsatzvolumens und ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen.

4.        Rücktritt des Hotels

a)  Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessene Nachfrist mit Ablegungsdrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

b)  Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurück zu treten, beispielsweise falls

–  höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

–  Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;

–  Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

–  Ein Verstoß gegen oben genannten Geltungsbereich Absatz b vorliegt.

c)  Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

d)  Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.

5.        Rücktritt des Veranstalters (Stornobedingungen)

Die Kosten für Stornierungen bei Absagen für Veranstaltungen, sofern keine Weitervermietung möglich ist, lauten wie folgt:

bis 60 Tage vorher

–  kostenfrei

59 bis 30 Tage vorher

–  30 % des zu erwartenden Gesamtumsatzes

–  30 % von vereinbarten Pauschalen

29 bis 15 Tage vorher

–  50 % des zu erwartenden Gesamtumsatzes

–  50% von vereinbarten Pauschalen

14 bis 6 Tage vorher

–  70 % des zu erwartenden Gesamtumsatzes

–  70% von vereinbarten Pauschalen

ab 5 Tage vorher

–  80 % des zu erwartenden Gesamtumsatzes

–  85% von vereinbarten Pauschalen

Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Bankett-Menüpreis x Personenzahl. War für das Menü/Buffet noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste Menü des jeweils gültigen Serviceangebotes zugrunde gelegt.

6.        Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit, Raumkosten

a)  Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn der Veranstaltungsabteilung mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels.

b)  Das Hotel berechnet dem Veranstalter ab 00:00 Uhr für eingeteilte Mitarbeiter im Service 29,50 € pro angefangene Stunde, ab 3:00 Uhr 90,00 € pro angefangene Stunde und Servicekraft. Das Hotel legt dabei die Anzahl der nach 00:00 Uhr anwesenden Servicemitarbeiter fest. Eine Mindestbesetzung von drei Mitarbeitern ist dabei vorauszusetzen.

c) Raumkosten bei:

- geschlossenen Veranstaltungen im Restaurant: Der Mindestumsatz beträgt 4500,00 €, sollte dieser nicht erreicht werden, wird die Differenz als Raummiete berechnet.

- geschlossenen Veranstaltungen im großen Bankettraum: Der Mindestumsatz beträgt 2500,00 €, sollte dieser nicht erreicht werden, wird die Differenz als Raummiete berechnet.

- Tagungen im großen Bankettraum: Der Mindestumsatz beträgt 550,00 €, sollte dieser nicht erreicht werden, wird die Differenz als Raummiete berechnet.

- Tagungen im kleinen Bankettraum: Der Mindestumsatz beträgt 300,00 €, sollte dieser nicht erreicht werden, wird die Differenz als Raummiete berechnet.

7.        Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten (Gedeckgeld, Korkgeld), sowie des entgangenen Umsatzes berechnet.

8.        Technische Einrichtungen und Anschlüsse

a)  Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

b)  Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

c)  Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

d)  Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

e)  Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

9.        Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

a)  Mitgeführte Ausstellungs- oder Sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.

b)  Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

c)  Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen.

 10.    Haftung des Veranstalters für Schäden, Sonderreinigung bei starker Verschmutzung

a)  Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

b)  Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

c) Es ist verboten jegliche Art von Konfetti zu verstreuen oder Konfettikanonen abzuschießen. Sollte dies dennoch geschehen berechnen wir

eine Sonderreinigung von 100,00 €. Auch bei jeglicher anderer Art von starker Verschmutzung.

11.    Gerichtsstand

Landhaus Alte Scheune GmbH

Alt-Erlenbach 44

60437 Frankfurt/Main

Telefon 06101 – 54 40 00

Telefax 06101 – 54 40 44

Web: www.alte-scheune.de, E-Mail: reservierung@alte-scheune.de

Geschäftsführer: Christian Gumprecht

Amtsgericht Frankfurt, HRB 97380, Steuer-Nr. 04523805431
Für alle Vertragspartner des Hotels und eventuell anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Frankfurt vereinbart.

12.    Schlussbestimmungen

a)  Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.

b)  Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

c)  Es gilt deutsches Recht.

d)  Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Gültig ab 1. Januar 2014

Die vor diesem Datum bekannt gegebenen Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit, ausgenommen sind bereits bestehende Veranstaltungsverträge.